sommaire du Grand Orient de Suisse

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Aktion :
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Verfassung (Auszug)
Art. 1

Der Grossorient der Schweiz ist ein Bund von Freimaurer-Logen, die einen Verein im Sinne des Art. 60 und folgenden des ZGB bilden.

Art. 2

Der Grossorient der Schweiz setzt sich zusammen aus :

a) jenen Logen, welche die Gründungsakte unterzeichnet haben;
b) Logen, die nachträglich aufgenommen werden.

Art. 3

Jede Loge ist mit Rücksicht auf die freimaurerische Tradition, im Rahmen der Verfassung und des Reglements des Grossorients der Schweiz, unabhängig.

Art. 4

LDer Grossorient der Schweiz setzt sich die Entwicklung der Freimaurerei auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Ziel.

Art. 6

Der Grossorient der Schweiz ist eine souveräne und unabhängige freimaurerische Vereinigung.

Art. 8

Der Grossorient der Schweiz pflegt brüderliche und freundschaftliche Beziehungen mit anderen freimaurerischen Vereinigungen.